Nutzungsbedingungen
Der Nutzer erhält nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen unter der Bedingung der Mitgliedschaft bei der dgfs und Anmeldung zum dgfs-Lexikon das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, auf die Dauer des Nutzungsvertrags begrenzte Recht zur Nutzung und dem Einzelbezug bestimmter Dokumente oder Inhalte für sich und für die vertraglich festgelegten Zwecke.
Das Nutzungsrecht berechtigt zur Recherche in dem dgfs-Lexikon, zum Abruf von Dokumenten und zum Lesezugriff, zum Herunterladen und einmaligen Abspeichern eines Dokuments auf dem Endgerät des Nutzers sowie zum einmaligen Ausdruck des Dokuments. Eine darüberhinausgehende Vervielfältigung oder andere Nutzung oder Verwertung von Inhalten des dgfs-Lexikon sind nur mit vorangehender schriftlicher Zustimmung der dgfs zulässig. Systemische Abrufe von Inhalten, das Erstellen systematischer Sammlungen aus abgerufenen Inhalten, die systematische Weitergabe von Dokumenten und Trefferlisten oder deren systematische Zugänglichmachung an Dritte sowie die Nutzung im Auftrag eines Dritten zu einer geschäftsmäßigen Informationsvermittlung sind unzulässig.
Bezogene Inhalte durch Freischaltung zum dgfs-Lexikon dürfen grundsätzlich nur für die Dauer der Mitgliedschaft bei der dgfs und des Zugangs gespeichert werden. Danach besteht die Verpflichtung zum Löschen. Die dgfs verzichtet auf die Rückgabe der Inhalte nach ihrem Bezug aus dem dgfs-Lexikon. Die dauerhafte Speicherung ist nicht zulässig.
Die Nutzer haben sich namentlich zu benennen. Die Zugangsberechtigung der betreffenden berechtigten Nutzer wird vom dgfs-Lexikon per E-Mail oder schriftlich bestätigt. Ein berechtigter Nutzer kann mit seinem Passwort und einer durch das dgfs-Lexikon verwendeten Nutzerkennung immer nur einmal bei dem dgfs-Lexikon angemeldet sein.
Nutzungsrechte, die aufgrund gesetzlicher Maßgaben der §§ 60a ff. UrhG (Gesetzlich erlaubte Nutzungen für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen) wahrgenommen werden dürfen, werden durch diese Regelungen nicht eingeräumt.
Das dgfs-Lexikon ist zu technische Maßnahmen berechtigt, durch die eine nutzungswidrige Nutzung verhindert wird. Dazu können Zugangssperren technisch vollzogen werden. Das dgfs-Lexikon behält sich das Recht zu Vervielfältigungen für das Text und Data Mining gemäß § 44b UrhG vor. Der Nutzer darf keine technischen Maßnahmen vornehmen, die dazu dienen, die technischen Maßnahmen des dgfs-Lexikon zu verhindern. Er darf insbesondere keine Webcrawler-, Spider-Programme, Metasuchmaschinen oder vergleichbare Technologien einsetzen, die automatisiert Inhalte aus dem dgfs-Lexikon abrufen. Bei einer nutzungswidrigen Nutzung besteht ein sofortiges Sperrungsrecht. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
Der Nutzer ist verpflichtet, sich und die berechtigten Nutzer auf die vorstehenden Bestimmungen hinzuweisen und deren Einhaltung sicherzustellen.